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   LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 157/16   

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LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 157/16 (https://dejure.org/2016,27679)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15.06.2016 - 8 Sa 157/16 (https://dejure.org/2016,27679)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 8 Sa 157/16 (https://dejure.org/2016,27679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 613a BGB, § 64 Abs. 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 613 a BGB, § 612 Abs. 1 BGB, § 262 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vergütung für Bereitschaftsdienst eines Rettungssanitäters; Anspruch auf Vergütung von Überstunden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung für Bereitschaftsdienst eines Rettungssanitäters; Anspruch auf Vergütung von Überstunden

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1 ; TVG § 1
    Höhe der Vergütung für Bereitschaftsdienst eines Rettungssanitäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02

    Vergütung von Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 157/16
    Der vom Kläger geleistete Bereitschaftsdienst ist keine volle Arbeitsleistung, sondern eine Aufenthaltsbeschränkung, die mit der Verpflichtung verbunden ist, bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden (BAG vom 27.02.1985 - 7 AZR 552/82 - AP BAT § 17 Nr. 12; BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 503/02 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK; BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254 ).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen deshalb Bereitschaftsdienst und Vollarbeit unterschiedlichen Vergütungsordnungen unterwerfen (BAG vom 28.01.2004 a. a. O.; BAG vom 05.06.2003 - 6 AZR 114/02 - DB 2004, 138 ).

    Es kann aber auch dahinstehen, ob der Rahmendienstplan noch Anwendung findet, wovon wegen der fehlenden Kündigung allerdings auszugehen ist, denn auch die fehlende Anwendung des Rahmendienstplans einschließlich der dann rechtswidrigen Anordnung von Bereitschaftsdienst hätte nicht zur Folge, dass die Bereitschaftsdienste oder die Arbeitsbereitschaft dann zu regulärer Vollarbeit und voll vergütet werden müssten (BAG v. 28.01.2004 - 5 AZR 503/02 - DB 2004, 1320 ; BAG v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02 - DB 2004, 138 ; BAG v. 27.02.1985 - 7 AZR 552/82 - AP BAT § 17 Nr. 12).

    Der Kläger hätte in diesem Fall allenfalls ein Leistungsverweigerungsrecht und könnte einen Annahmeverzug des Arbeitgebers herbeiführen, einen Vergütungsanspruch jedoch nicht (BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 503/02 - a. a. O.).

    § 612 Abs. 1 BGB greift immer auch dann ein, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus eine Sonderleistung erbracht wird, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten ist und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (BAG vom 28.01.2004 a. a. O.).

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 157/16
    Die Tarifvertragsparteien dürfen deshalb Bereitschaftsdienst und Vollarbeit unterschiedlichen Vergütungsordnungen unterwerfen (BAG vom 28.01.2004 a. a. O.; BAG vom 05.06.2003 - 6 AZR 114/02 - DB 2004, 138 ).

    Es kann aber auch dahinstehen, ob der Rahmendienstplan noch Anwendung findet, wovon wegen der fehlenden Kündigung allerdings auszugehen ist, denn auch die fehlende Anwendung des Rahmendienstplans einschließlich der dann rechtswidrigen Anordnung von Bereitschaftsdienst hätte nicht zur Folge, dass die Bereitschaftsdienste oder die Arbeitsbereitschaft dann zu regulärer Vollarbeit und voll vergütet werden müssten (BAG v. 28.01.2004 - 5 AZR 503/02 - DB 2004, 1320 ; BAG v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02 - DB 2004, 138 ; BAG v. 27.02.1985 - 7 AZR 552/82 - AP BAT § 17 Nr. 12).

  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 552/82

    Arbeitsentgelt: Vergütung für Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 157/16
    Der vom Kläger geleistete Bereitschaftsdienst ist keine volle Arbeitsleistung, sondern eine Aufenthaltsbeschränkung, die mit der Verpflichtung verbunden ist, bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden (BAG vom 27.02.1985 - 7 AZR 552/82 - AP BAT § 17 Nr. 12; BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 503/02 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK; BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254 ).

    Es kann aber auch dahinstehen, ob der Rahmendienstplan noch Anwendung findet, wovon wegen der fehlenden Kündigung allerdings auszugehen ist, denn auch die fehlende Anwendung des Rahmendienstplans einschließlich der dann rechtswidrigen Anordnung von Bereitschaftsdienst hätte nicht zur Folge, dass die Bereitschaftsdienste oder die Arbeitsbereitschaft dann zu regulärer Vollarbeit und voll vergütet werden müssten (BAG v. 28.01.2004 - 5 AZR 503/02 - DB 2004, 1320 ; BAG v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02 - DB 2004, 138 ; BAG v. 27.02.1985 - 7 AZR 552/82 - AP BAT § 17 Nr. 12).

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 157/16
    Der vom Kläger geleistete Bereitschaftsdienst ist keine volle Arbeitsleistung, sondern eine Aufenthaltsbeschränkung, die mit der Verpflichtung verbunden ist, bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden (BAG vom 27.02.1985 - 7 AZR 552/82 - AP BAT § 17 Nr. 12; BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 503/02 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK; BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254 ).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 157/16
    Die Arbeitszeitrichtlinie sieht bei Verstößen gegen ihre Regelungen keine finanziellen Ansprüche vor, sondern betrifft nur den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz (BAG vom 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - AP BUrlG § 11 Nr. 50).
  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 157/16
    Der vom Kläger geleistete Bereitschaftsdienst ist keine volle Arbeitsleistung, sondern eine Aufenthaltsbeschränkung, die mit der Verpflichtung verbunden ist, bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden (BAG vom 27.02.1985 - 7 AZR 552/82 - AP BAT § 17 Nr. 12; BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 503/02 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: DRK; BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254 ).
  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 392/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 157/16
    Darin liegt nach dem Sinn und Zweck der tariflichen Regelung gerade keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG v. 11.11.2010 - 8 AZR 392/09 - NZA 2011, 763 ), erst recht nicht im Hinblick auf die Tatsache, dass auch im übergegangenen Arbeitsverhältnis unstreitig die AVR -J Anwendung finden.
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 877/12

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Sachsen, 15.06.2016 - 8 Sa 157/16
    Zum anderen steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht im Sinne von § 262 BGB zur Seite, ob er die Überstunden vergütet oder in Freizeit ausgleicht (BAG v. 12.12.2012 - 5 AZR 877/12 - zitiert nach Juris).
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